■ Nicht erst bei der Abnahme kontrollieren wir die geforderte Qualität der verwendeten bzw. eingebauten Erzeugnisse, Produkte und Materialien. ■ Technische Abnahmen führen wir eigenverantwortlich vor der rechtsverbindlichen Abnahme des Auftraggebers durch. ■ Bei Schluss- oder Teilabnahmen stehen wir unseren Auftraggebern genauso hilfreich und beratend zur Seite wie bei der Beantragung behördlicher Abnahmen. ■ Die abschließende Dokumentation aller durchgeführten Maßnahmen ist ebenso Bestandteil unserer Leistung wie die Objektbegehung (Überwachung der Mängelbeseitigung im Gewährleistungszeitraum) und die Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche gegenüber den bauausführenden Unternehmen sowie die Mitwirkung bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen. |